Bebauungsplanverfahren Ablaufschema

Für die Aufstellung von Bebauungsplänen besteht ebenso wenig ein Rechtsanspruch, wie auf bestimmte Inhalte eines solchen Plans.

Wird ein Bauleitplan aufgestellt, durchläuft er ein bundeseinheitlich geregeltes Verfahren, in dem die Bürgerinnen und Bürger in der Regel zweimal Gelegenheit haben Ihre Anregungen vorzubringen. Die Stadt hat diese Stellungnahmen unter Berücksichtigung der Belange des Allgemeinwohls untereinander und gegeneinander gerecht zu bewerten. Dieses Prüfverfahren nennt man Abwägung. Das Ergebnis der Abwägung wird den Bürgerinnen und Bürgern nach dem Inkrafttreten des Bauleitplans mitgeteilt.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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