Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in der Sitzung am 22.01.2026 eine 14. Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ zur Modifizierung der nach § 6 BauNVO für Mischgebiete zulässigen Nutzungen beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Abfrage der Fachbehörden erfolgten in der Zeit vom 22.04.2026 mit 29.05.2026. Über vorgebrachte Bedenken und Anregungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.07.2026 abgewogen und entschieden.
Der insoweit geänderte und ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22.07.2026 bis einschließlich 09.09.2026
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB (https://www.weilheim.de) unter der Rubrik „Bauleitplanung/Bebauungsplan oder Satzung in Aufstellung“ bzw. der Adresse https://www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtverwaltung/stadtbauamt/bauleitplanung sowie im Geoportal Bayern http://www.bauleitplanung.bayern.de à Weilheim i.OB à laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Es handelt sich um den im beiliegenden Lageplan abgedruckten Planbereich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
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Schutzgut |
Art der vorhandenen Information |
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Mensch/Erholung |
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Boden |
Hinweise auf Denkmäler und Bodendenkmäler |
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Wasser |
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Fläche |
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Pflanzen/Tiere |
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Klima/Luft |
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Landschaftsbild |
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Kultur- und sonstige Sachgüter |
Hinweise auf Denkmäler und Bodendenkmäler |
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB, 2. Stock, Zi. 203 (barrierefreier Zugang über Aufzug) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Stadt Weilheim i.OB (https://www.weilheim.de/mein-weilheim/buergerservice/rathaus/stadtinfo/amtsblaetter) eingestellt. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in der/den Amtstafel(n) der Stadt Weilheim i.OB am Rathaus sowie ggf. in den betroffenen Ortsteilen.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 vom 20.07.2026 wird im Übrigen hingewiesen.
