In seiner Sitzung am 13.01.2026 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Unterhausen“ für die nördliche Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer (Fl.Nr.) 23, Gemarkung Unterhausen, zu ändern.
Mit der Änderung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu definiert und die zulässige Bebauung neu geordnet. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Im Übrigen verbleibt es bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach Paragraf (§) 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht wesentlich berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.
Der Änderungsplan in der Fassung vom 18.03.2026 liegt mit zugehöriger Begründung in der Zeit vom 22.04.2026 mit 29.05.2026 öffentlich aus.
Die Planungsunterlagen können in genannten Zeitraum im Anhang, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 29.05.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20.04.2026 (digital unter www.weilheim.de) wird im Übrigen hingewiesen.
