In seiner Sitzung am 13.01.2026 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den einfachen Bebauungsplan für das Gebiet „Dorfgebiet Unterhausen“ für die nördliche Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 23, Gemarkung Unterhausen, zu ändern.
Mit der Änderung wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes neu definiert und die zulässige Bebauung neu geordnet. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.
Im Übrigen verbleibt es bei den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Nach Durchführung der gebotenen Verfahrensschritte befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 23.06.2026 mit den im Verfahren vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden.
Aus dem Ergebnis der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.
Die im Sinne der Abwägungsentscheidung überarbeiteten Planungsunterlagen liegt nun in der Fassung vom 23.06.2026 mit zugehöriger Begründung erneut öffentlich aus.
Entsprechend dem Beschluss des Bauausschusses erfolgt die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt in der Zeit
vom 22.07.2025 mit 07.08.2026.
Die Äußerungsmöglichkeit zu den Planungsinhalten wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB hierbei beschränkt auf die gegenüber der zuletzt öffentlich ausgelegenen Fassung der Planungsunterlagen geänderten Inhalte. Diese sind in rot gekennzeichnet.
Die Planungsunterlagen können im genannten Zeitraum während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, sowie digital unter www.weilheim.de oder www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden. Für die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (neu) bestehende Möglichkeit zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-4201 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.
Der Öffentlichkeit, insbesondere den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Grundstücke wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.08.2026 gegeben. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Sollte bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20.07.2026 (digital unter www.weilheim.de) wird im Übrigen hingewiesen.
