Die Stadt Weilheim i.OB hat für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Seitzstraße / Glanerstraße" am 22.02.2023 eine Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung ist im Anhang beigefügt.
Die Stadt Weilheim i.OB hat für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Seitzstraße / Glanerstraße" am 22.02.2023 eine Veränderungssperre als Satzung öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung ist im Anhang beigefügt.
In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.
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