Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.07.2022 eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Solarpark Jörg-Ganghofer Straße“ beschlossen. Auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1062 und 1063, Gemarkung Weilheim, soll an Stelle der bislang dargestellten Fläche für landwirtschaftliche Nutzung eine Sonderbaufläche „Solar“ für die Erweiterung der bestehenden PV-Freiflächenanlage südöstlich der Jörg-Ganghofer-Straße entstehen.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 24.11.2022 samt Begründung in seiner Sitzung am 23.03.2023 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 06.04.2023, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 294, ohne Einschränkung genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ verbindlich.

Die Planungsunterlagen und die Genehmigung sind im Anhang beigefügt. Sie können auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 / 682-4201 oder -4200 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203 oder 210, oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Tel. 0881 682-4201 bzw. -4200 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 08 vom 20.04.2023 wird im Übrigen hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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