In seiner Sitzung vom 22.03.2018 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB eine 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gebiete „Waldorfschulzentrum“ (Sonderbaufläche), Grundstück Fl.Nr. 2297/1, Gemarkung Weilheim, eingeleitet.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.09.2018 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 16.052019 festgestellt.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 17.06.2019, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 273, gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 16 vom 05.07.2019 ortsüblich bekannt gemacht.

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Waldorfschulzentrum ist damit verbindlich.

Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und Genehmigungsbescheid liegt im Anhang zu einsichtnahme vor und steht als PDF zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen können auch bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16 vom 05.07.2019 wird hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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