In seiner Sitzung vom 22.11.2018 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB das Verfahren zur eine 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Gebiete „Nördlich der Geistbühelstraße“ eingeleitet.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (TF) Fl.Nrn. 330/3 TF, 330/7 TF, 981, 981/2 TF, 982/1 und 983, Gemarkung Weilheim.

Im Aenderungsbereich sollen an Stelle der bislang dargestellten Grünfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung und Fläche für Friedhofserweiterung neben Wohnbauflächen eine öffentliche Grünfläche sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte entstehen.

Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat letztlich diese 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 27.01.2020 samt Begründung in der öffentlichen Sitzung am 28.05.2020 festgestellt.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 01.09.2020, Az. 6100.02; Sg. 40 Nr. 274, gemäß § 6 BauGB ohne Auflagen genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wurde im Amtsblatt Nr. 19 vom 21.09.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Nördlich der Geistbühelstraße" ist damit verbindlich.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und Genehmigungsbescheid liegt im Anhang zu Einsichtnahme vor und steht als PDF zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen können auch bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 21.09.2020 wird hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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