Im Anhang können Sie die rechtsverbindliche Satzung (Text und Plan) einsehen. Die Begründung zum Bebauungsplan ist mit zugehörigen Anlagen im Stadtbauamt zu den üblichen Geschäftszeiten einsehbar.
Im Anhang können Sie die rechtsverbindliche Satzung (Text und Plan) einsehen. Die Begründung zum Bebauungsplan ist mit zugehörigen Anlagen im Stadtbauamt zu den üblichen Geschäftszeiten einsehbar.
In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.
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