Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 29.04.2026 im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB öffentlich bekannt gemacht.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung isdt der Bebauungsplan rechtsverbindlich. 

Zum Regelungsinhalt dieses Bebauungsplanes ergehen folgende Hinweise:

Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird das gesamte Stadtgebiet der Stadt Weilheim i.OB mit den Gemarkungen Weilheim, Deutenhausen und Unterhausen erfasst.

Die Festsetzungen von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen oder Satzungen auf der Grundlage von bauplanungsrechtlichen Vorschriften gelten uneingeschränkt weiter fort und werden von den Festsetzungen dieses einfachen Bebauungsplanes für das Stadtgebiet nur insoweit berührt, als Paragraf (§) 3 dieses einfachen Bebauungsplanes ergänzende Regelungen trifft. Ebenfalls ausgenommen sind Grundstücke, die im Übrigen dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zugeordnet sind.

(Für alle vor In-Kraft-Treten dieses Bebauungsplans bestehenden und bauplanungs- und bauordnungsrechtlich zugelassenen baulichen Anlagen und Nutzungen gilt der Bestandsschutz.)

Die Regelungen dieses Bebauungsplanes gelten darüber hinaus nicht für Instandhaltungsarbeiten im Sinne von Artikel 57 Absatz 6 Bayerische Bauordnung (BayBO).

Die bestehenden städtebaulichen Satzungen der Stadt Weilheim i.OB über

  •  die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung),
  • die Herstellung, Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausgestaltung, Unterhaltung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Kinderspielplatzsatzung),
  • besondere Anforderungen und das Verbot von Werbeanlagen und Markisen in der Innenstadt

behalten in ihrer jeweils rechtsverbindlichen Fassung neben den Regelungen dieses Bebauungsplanes weiterhin ihre Gültigkeit.

Der Bebauungsplan ist im Anhang als pdf-Dateien beigefügt und steht zum Download zur Verfügung.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.