Für Bauherren, deren Neubauvorhaben nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung behandelt werden, gilt folgendes Merkblatt, das im Anhang zum Download bereit steht.
Für Bauherren, deren Neubauvorhaben nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 der Bayerischen Bauordnung behandelt werden, gilt folgendes Merkblatt, das im Anhang zum Download bereit steht.
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