In seiner Sitzung am 31.03.2008 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Obere Stadt IV b" zur Verschiebung der Baugrenzen für das Grundstück Fl.Nr. 564, Gem. Weilheim i.OB, Johann-Baur-Straße, zu ändern.

Bisher setzt der Bebauungsplan für dieses Grundstück Baugrenzen für ein zur Johann-Baur-Straße giebelständig stehendes Gebäude mit einer Größe von ca. 8,50 x 19 m fest. Das Grundstück soll nun in Nord-Süd-Richtung geteilt und mit einem Doppelhaus mit ostwest gerichtetem First bebaut werden. Die notwendigen Garagen sind mit 5 m Abstand zur Johann-Baur-Straße jeweils an der West- bzw. Ostgrenze vorgesehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 04.07.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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