BEKANNTMACHUNG

1. Straßenbeschreibung

Wiesmahdweg mit der Fl.Nr. 2978 der Gemarkung Weilheim

Anfangspunkt: Graben Fl.Nr. 3072

Endpunkt: Ammerbrücke

Länge: ca. 581 m

Ausbauzustand: ausgebaut

2. Verfügung

Der unter Ziffer 1 beschriebene Weg wird auf Grund des Bauausschussbeschlusses vom 09.06.2008 (Ö 95/08) zum Feld- und Waldweg im Sinne von Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet.

3. Träger der Straßenbaulast

Träger der Straßenbaulast für diesen Weg ist die Stadt Weilheim i.OB.

4. Wirksamwerden der Verfügung

Die Widmungsverfügung wird zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung wirksam.

5. Sonstiges

Die Widmungsverfügung nach Ziffer 2 samt Begründung kann bei der Stadt Weilheimi.OB, Rathaus, 2. Stock, Stadtbauamt, Zimmer Nr. 204, während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfach 200543, 80005 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Weilheim i.OB) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungs-gerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Weilheim i.OB, 07.07.2008

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an