In seiner Sitzung am 16.03.2009 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Nördlich der Stadtsäge" - DOMA" bezüglich der Festsetzungen über die Baugrenzen der Doppelhaushälfte, Herbststraße 2, zu ändern.

Der Planbereich liegt zwischen der Sommerstraße, Frühlingsstraße und der Kanalstraße bzw. dem Ammerdamm. Die bisher an der westlichen Außenwand der Doppelhaushälfte endende Baugrenze soll Richtung Westen erweitert werden und die Garage mit einnehmen. Die Garage soll auf die Höhe des vorhandenen Gebäudes zu Wohnzwecken aufgestockt werden. Des Weiteren ist eine energetische Isolierung des Gebäudes vorgesehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 29.05.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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