Bauleitplanung
- Öko-Konto und Ausgleichsflächen der Stadt Weilheim i.OB
- Allgemeine Informationen - Stadtbauamt
- Rechtsverbindliche Bebauungspläne
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan - Änderungen
- Bebauungsplan oder Satzung in Aufstellung
- Sanierungsgebiete
- Öko-Konto und Ausgleichsflächen der Stadt Weilheim i.OB - Text
Sie finden hier weitere Informationen zum Thema Bauleitplanung.
Im Stadtgebiet von Weilheim gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher, rechtsverbindlicher Bebauungspläne, die das jeweilige Baurecht für die Grundstücke regeln.
Jeder Bebauungsplan hat eine spezielle Bezeichnung (meist die darin überplanten Straßenzüge oder einen Flurnamen) und eine fortlaufende Nummerierung.
Mit den unten angeführten Plänen erhalten Sie eine Übersicht des Stadtgebiets Weilheim sowie der Ortsteile Marnbach und Deutenhausen im Maßstab 1:5000 mit Kennzeichnung der Geltungsbereiche einzelner Bebauungspläne.
Nachdem zu vielen Bebauungsplänen bereits eine Mehrzahl von Änderungen beschlossen wurde, haben wir auf deren Darstellung aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Für Fragen zu den Bebauungsplänen, Änderungen bzw. zu einzelnen Festsetzungen und für weitere Unterlagen wie z. B. Umweltbericht, notwendigen Gutachten oder zur speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (saP) stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung.
Sollten Sie einen Bebauungsplan in Papierform maßstäblich ausgedruckt benötigen, bitten wir Sie, sich mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung (Telefon 0881 682-4202, 0881 682-4203 oder 0881 682-4201) in Verbindung zu setzen. Gegen Gebühr erhalten Sie einen Ausdruck des jeweiligen Bebauungsplanes.
Im Stadtgebiet von Weilheim sind verschiedene Sanierungsgebiete im Sinne des Paragrafen (§) 142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgesetzt.
In diesen Sanierungsgebieten sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen städtebauliche Missstände wesentlich verbessert oder beseitigt werden.
Mit dem unten angeführten Plan erhalten Sie eine Übersicht des Stadtgebiets Weilheim im Maßstab 1:3600 mit Kennzeichnung der Geltungsbereiche der einzelnen Sanierungsgebiete.
Für Fragen zu den Sanierungsgebieten stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung.
