Radverkehr Signet

Die Stadt Weilheim ist seit November 2019 Mitgliedskommune in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) und hat sich somit dem Engagement für mehr Radverkehr, mehr Lebensqualität und Umweltschutz verpflichtet. Die örtliche Radverkehrsförderung soll systematisch vorangetrieben werden und der Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen gesteigert werden. Das vorliegende „Förderprogramm Radverkehr“ soll Anreize schaffen, das Mobilitätsmittel Fahrrad auch für Transportwege zu nutzen.

1. Förderziele

Mit dem „Förderprogramm Radverkehr“ zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten und Kinderanhängern für Fahrräder verfolgt die Stadt Weilheim die folgenden Ziele:

  • Reduzierung von Autofahrten in der Stadt Weilheim
  • Senkung der lokalen Kohlenstoffdioxid-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes
  • Steigerung des Radverkehrsanteils am gesamten Verkehrsaufkommen
  • Förderung einer nachhaltigen Mobilitäts- und Transportmöglichkeit

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert wird die Anschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 Kilometer pro Stunde (km/h)) sowie zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs bis 45 km/h, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen bzw. - gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Zusätzlich wird die Anschaffung von Fahrrad-Lastenanhängern mit mindestens 40 kg Zuladung und Fahrrad-Kinderanhängern gefördert.

Nicht förderfähig sind nachträglich vorgenommene Umbauten an herkömmlichen Fahrrädern sowie E-Bikes (kein Pedalbetrieb möglich, zulassungs- und versicherungspflichtig).

Je Antragsteller ist ein Transportmittel förderfähig.

2.1. Art und Umfang der Förderung

a) Lastenfahrräder (mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung): Die Stadt Weilheim fördert diese Neuanschaffung mit einmalig 500 Euro.

b) Lasten- und Kinderanhänger für Fahrräder: Die Stadt Weilheim fördert diese Neuanschaffung mit einmalig 100 Euro.

2.2. Förderfähige Nutzung

Die auf der Grundlage dieser Richtlinie geförderten Transportmittel müssen für die Dauer der Zweckbindungsfrist in der Stadt Weilheim i.OB genutzt werden.

2.3. Zweckbindungsfrist

Die Zweckbindungsfrist der geförderten Transportmittel beträgt 24 Monate, innerhalb dieses Zeitraums hat eine zuwendungszweckentsprechende Nutzung durch den oder die Antragsteller:in zu erfolgen. Der Zeitraum beginnt mit Bestandskraft des Bewilligungsbescheides.

3. Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

a) Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Weilheim (Nachweis: Kopie des Personalausweises)

b) Gewerbliche Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Weilheim (Nachweis: Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszug mit Nachweis, dass der Sitz oder eine Niederlassung in Weilheim existiert)

c) in Weilheim freiberuflich tätige Personen (Nachweis: Kopie eines Steuerbescheids, aus dem hervorgeht, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller in Weilheim Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hat)

d) Gemeinnützig anerkannte Vereine, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Weilheim (Nachweis: Kopie der Bestätigung über die Befreiung von der Gewerbesteuer)

e) Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Hauptwohnsitz bzw. Grundstück in Weilheim (Nachweis: Kopie des bestandskräftigen Beschlusses der WEG zur Beantragung und Durchführung der Fördermaßnahme einschließlich einer entsprechenden Beauftragung der Hausverwaltung sowie ein aktueller Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass das Grundstück der WEG, auf dem die Fördermaßnahme umgesetzt wird, in Weilheim gelegen ist).

4. Antragstellung und Bearbeitung

Die Förderung ist unter Verwendung des von der Stadt Weilheim zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu beantragen. Dieses ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen unter der nachfolgenden Adresse einzureichen:

Stadt Weilheim i.OB
Stabstelle Mobilität und Verkehr
Herrn Stefan Frenzl
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB

Die Antragsformulare für 2024 finden Sie im Anhang als PDF-Datei zum Download. Zudem können Sie diese auch im Rathaus der Stadt Weilheim bei der Stabstelle Mobilität und Verkehr (Stefan Frenzl, Telefon 0881 682-5200, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) anfordern. Dort können Sie auch vor dem Kauf anfragen, ob das Transportmittel grundsätzlich förderfähig ist.

Der Antrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Förderfähig sind nur Transportmittel, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Antragstellung auf Förderung erworben wurden. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag vollständig eingegangen ist.

5. Sonstiges

Beim vorliegenden „Förderprogramm Radverkehr“ zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Weilheim. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel und ist im vierten Programmjahr 2024 auf 5.000 Euro begrenzt.

Bei Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen ist der Antragsteller verpflichtet, die Fördergelder umgehend zurückzuzahlen.

Sollten andere öffentliche Fördermöglichkeiten (beispielsweise des Landes oder Bundes) bestehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Wer solche Fördermittel erhält, ist von dem vorliegenden Förderprogramm ausgeschlossen.

Die geplante Neuanschaffung eines Transportmittels im Sinne des vorliegenden Förderprogramms kann nur einmal aus Mitteln der Stadt Weilheim gefördert werden. Eine weitere Förderung desselben Transportmittels ist ausgeschlossen.

Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, an einem anonymisierten Evaluationsverfahren des Fördergebers teilzunehmen.

6. Inkrafttreten und Befristung

Das vorliegende Förderprogramm Radverkehr trat erstmals am 04. Mai 2020 in Kraft. Es wird für das Jahr 2024 nun zum dritten Mal verlängert und ist zunächst bis 31. Dezember 2024 gültig.

Weilheim i.OB, 28. März 2024

Markus Loth
Erster Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an