In seiner Sitzung am 13.01.2026 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB beschlossen, den Bebauungsplan „Färbergasse II“ für seinen gesamten Geltungsbereich in der Gemarkung Weilheim nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu ändern.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Anpassung der Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung im Hinblick auf die vorhandene dichte Bebauung des Planungsgebiets und die verkehrlich sehr stark ausgelasteten Erschließungsstraßen (Münchener Straße, Schützenstraße als Teilstück der Staatsstraße St 2057, Unterer Graben).

Der Geltungsbereich der Änderungsplanung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamts vom 01.12.2025 dargestellt und betrifft die folgenden Grundstücke beziehungsweise Teilflächen (-TF) der Grundstücke:

Flurnummern (Fl.Nrn.)

Flurnummern (Fl.Nrn.)

  • 264-TF,
  • 280-TF,
  • 281-TF,
  • 862-TF,
  • 862/1,
  • 862/2,
  • 878,
  • 902,
  • 902/1,
  • 914/1-TF,
  • 914/2-TF,
  • 916,
  • 916/2,
  • 916/3,
  • 916/4,
  • 916/5,
  • 918,
  • 918/1,
  • 920,
  • 922,
  • 922/1,
  • 922/2,
  • 923,
  • 925,
  • 926,
  • 928,
  • 929,
  • 929/1,
  • 930,
  • 931,
  • 933,
  • 935,
  • 937,
  • 937/1,
  • 937/2,
  • 937/3,
  • 937/4,
  • 937/5,
  • 938,
  • 939,
  • 940/1,
  • 941,
  • 942,
  • 942/3,
  • 943,
  • 944,
  • 944/1 bis /13,
  • 948/28-TF,
  • 949,
  • 950,
  • 951,
  • 954,
  • 957,
  • 959,
  • 959/1,
  • 959/2,
  • 959/3,
  • 2754-TF,
  • 2754/24,
  • 2754/25,
  • 2754/26 und
  • 2800/2-TF,

alle Gemarkung Weilheim.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-4201 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 203, unter www.weilheim.de oder unter www.bauleitplanung.bayern.de eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung der Änderungsplanung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Paragraf (§) 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der im Verfahren zu hörenden Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 20.01.2026 wird im Übrigen hingewiesen.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.