In seiner Sitzung am 21.06.2004 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet "Südlich der Waisenhausstraße" im Rahmen einer vereinfachten Änderung in folgenden Punkten zu ändern:

  1. Verlegung der Tiefgaragenzufahrt von Westen nach Osten, da bei der bisher vorgesehenen Tiefgaragenzufahrt die als erhaltenswert festgesetzten Bäume Nr. 34 und 35 gefährdet wären. Es wird daher vorgeschlagen, die Rampe an der Ostseite auszuweisen. Der dort ebenfalls festgesetzte Baum würde dadurch nicht beeinträchtigt.
  2. Zulassung von Zwerchgiebeln in der Flucht der Außenwand, da sonst im Mansarddachbereich eine Befensterung mit Fenstertüren nicht möglich ist.
  3. Erhöhung der zulässigen Breite der Widerkehren von bisher 1/3 auf 40 % der Trauflänge, da hierdurch dem villenartigen Charakter des Mansarddachgebäudes besser Rechnung getragen werden kann.
  4. Zulassung von gemauerten und verputzten Balkonbrüstungen (im Bebauungsplan lediglich Metall- oder Holzkonstruktionen festgesetzt), da sich gemauerte Brüstungen in diesem Baustil immer wieder als prägende Gestaltungsmerkmale finden.
  5. Anrechnung der auf dem Grundstück bestehenden und zu erhaltenden Bäume in der grün-ordnerischen Festsetzung, wonach je 300 m² Grundstücksfläche mind. ein heimischer Laubbaum zu pflanzen ist.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.09.2004 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Äußerung abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Die Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB a. F. im vereinfachten Verfahren, da die Grund-züge der ursprünglichen Planung dadurch nicht berührt werden (§ 244 Abs. 2 BauGB n. F.). Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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