In seiner Sitzung am 26.04.2012 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, für das Gebiet „Nördlich der Dorfstraße“, Gemarkung Unterhausen, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.
Die betroffenen Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB bereits seit Jahren als künftige Wohnbaufläche zur Abrundung der Bebauung dargestellt und werden durch die umgebende Baustruktur geprägt.
Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Aufstellung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.Der Geltungsbereich erfasst die am nordöstlichen Ortsrand von Unterhausen gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 142-Teilfläche, 142/5, 142/6 und 143-Teilfläche, Gemarkung Unterhausen und ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 26.04.2012.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens
07.09.2012
bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden.Auf Verlangen wird die Satzung erläutert.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister