Der Verwaltungshaushalt hat sich um Einiges besser entwickelt als in der Planung angenommen wurde. Bei den Einnahmen konnten über 4,0 Millionen Euro mehr verbucht werden. Die geplante Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1,02 Millionen Euro konnte mit 6,83 Millionen Euro um 5,81 Millionen Euro übertroffen werden.
Die Gewerbesteuer hat mit fast 19,7 Millionen Euro einen maßgeblichen Anteil an dem guten Ergebnis des Verwaltungshaushaltes und einen neuen Höchstwert erreicht, wobei die Erhöhung des Hebesatzes sicherlich dazu beigetragen hat. Es ist festzuhalten, dass sich dieser glückliche Umstand auch schnell wieder ändern kann und für die Zukunft eine vorsichtige Planung geboten ist.
Der Vermögenshaushalt hatte in den Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von 12,3 Millionen Euro, wovon tatsächlich nur 10,56 Millionen ausgegeben wurden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass viele Baumaßnahmen angelaufen, aber noch nicht abgerechnet wurden. Hierzu wurden neue Haushaltsreste in Höhe von 8,2 Millionen Euro gebildet. Aus Vorjahren stehen noch Reste in Höhe von 7,9 Millionen Euro zur Verfügung.
Letztlich musste der Allgemeinen Rücklage nicht wie ursprünglich geplant ein Betrag in Höhe von 7,2 Millionen Euro, sondern nur 154.925 Euro entnommen werden. Dieses „Polster“ ermöglicht einen höheren Investitionsspielraum für die folgenden Jahre.
Die Kassenlage war das ganze Jahr über entspannt. Liquide Mittel standen ausreichend zur Verfügung. Auch in diesem Jahr mussten keine Kassenkredite zur Finanzierung des laufenden Haushalts aufgenommen werden, von der Ermächtigung in der Haushaltssatzung wurde kein Gebrauch gemacht.
4.5.1 Haushaltsvolumen (jeweils in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen)
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2023
- Verwaltungshaushalt: 56,8 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 9,6 Millionen Euro
- insgesamt: 66,4 Millionen Euro
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2024
- Verwaltungshaushalt: 62,4 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 16,9 Millionen Euro
- insgesamt: 79,3 Millionen Euro
- Ergebnis im Haushaltsjahr 2025
- Verwaltungshaushalt: 66,1 Millionen Euro
- Vermögenshaushalt: 10,5 Millionen Euro
- insgesamt: 76,6 Millionen Euro
Im Verwaltungshaushalt werden die laufenden Einnahmen und Ausgaben für den normalen Geschäftsbetrieb abgewickelt (etwa Steuer- und Gebühreneinnahmen, Personal- und Sachausgaben, Zuschüsse).
Im Vermögenshaushalt werden alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt, die sich auf das Anlagevermögen der Stadt auswirken oder als Zuschuss für Investitionen Dritter geleistet werden (z. B. Grundstückserwerb oder -veräußerung, Baumaßnahmen). Zusätzlich wird die Gesamtfinanzierung des Haushalts über den Vermögenshaushalt dargestellt (Staatszuschüsse, Kreditaufnahmen, Tilgung bestehender Kredite, Rücklagenentnahmen oder -zuführungen).
4.5.2 Entwicklung der einzelnen Positionen (Rechnungsergebnisse)
4.5.2.1 Verwaltungshaushalt - Einnahmen (in Gruppen nach Arten zusammengefasst)
- Steuereinnahmen und allgemeine Zuweisungen - siehe auch 4.5.4.1
- 2025: 52.107.682 Euro
- 2024: 49.082.021 Euro
- 2023: 44.453.924 Euro
- Verwaltungsgebühren (z. B. für die Ausstellung von Ausweisen)
- 2025: 342.823 Euro
- 2024: 377.425 Euro
- 2023: 318.615 Euro
- Benutzungsgebühren (z. B. für Kindertagesstätten)
- 2025: 2.195.178 Euro
- 2024: 2.092.134 Euro
- 2023: 1.930.745 Euro
- Verkaufserlöse (z. B. Holzverkauf, Mittagessen in Kindertagesstätten)
- 2025: 194.209 Euro
- 2024: 211.392 Euro
- 2023: 235.219 Euro
- Miet- und Pachteinnahmen
- 2025: 879.949 Euro
- 2024: 874.390 Euro
- 2023: 883.946 Euro
- sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
- 2025: 333.391 Euro
- 2024: 312.511 Euro
- 2023: 146.486 Euro
- Erstattungen durch Dritte und Leistungsverrechnungen innerhalb der Stadtverwaltung
- 2025: 929.055 Euro
- 2024: 883.812 Euro
- 2023: 787.805 Euro
- Zuschüsse von Dritten (z. B. Personalkostenzuschüsse vom Land für Kindertagesstätten)
- 2025: 7.825.548 Euro
- 2024: 7.059.431 Euro
- 2023: 6.907.895 Euro
- Anteil an der Kfz-Steuer
- 2025: 208.800 Euro
- 2024: 208.800 Euro
- 2023: 208.800 Euro
- Zinseinnahmen (z. B. Geldanlage, Wohnungsbaudarlehen)
- 2025: 402.596 Euro
- 2024: 558.233 Euro
- 2023: 338.644 Euro
- Gewinnanteile und sonstige Beteiligungen
- 2025: 0 Euro
- 2024: 0 Euro
- 2023: 105 Euro
- Konzessionsabgaben
- 2025: 625.763 Euro
- 2024: 585.496 Euro
- 2023: 654.788 Euro
- sonstige Finanzeinnahmen (z. B. Zinsen für verspätete Gewerbesteuerzahlungen, Mahngebühren)
- 2025: 58.784 Euro
- 2024: 106.910 Euro
- 2023: 152.152 Euro
- Kalkulatorische Einnahmen
- 2025: 28.142 Euro
- 2024: 28.142 Euro
- 2023: 28.142 Euro
- Gesamtsumme der Einnahmen
- 2025: 66.131.920 Euro
- 2024: 62.380.698 Euro
- 2023: 57.047.267 Euro
4.5.2.2 Verwaltungshaushalt – Ausgaben (in Gruppen nach Arten zusammengefasst)
- Personalausgaben
- 2025: 12.170.893 Euro
- 2024: 11.171.222 Euro
- 2023: 9.997.280 Euro
- Gebäude- und Grundstücksunterhalt
- 2025: 781.447 Euro
- 2024: 911.471 Euro
- 2023: 954.823 Euro
- Unterhalt von Straßen und Wegen
- 2025: 620.625 Euro
- 2024: 573.035 Euro
- 2023: 680.099 Euro
- Ausrüstungsgegenstände
- 2025: 208.400 Euro
- 2024: 211.861 Euro
- 2023: 208.410 Euro
- Miet- und Pachtausgaben
- 2025: 1.454.178 Euro
- 2024: 1.183.365 Euro
- 2023: 489.391 Euro
- Energie- und Bewirtschaftungskosten für Gebäude und Grundstücke
- 2025: 1.887.818 Euro
- 2024: 1.725.858 Euro
- 2023: 1.660.492 Euro
- Fahrzeugunterhalt
- 2025: 65.272 Euro
- 2024: 71.224 Euro
- 2023: 69.766 Euro
- sonstiger Betriebsaufwand (z. B. Schulaufwand, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Bebauungspläne, Gutachten)
- 2025: 1.745.504 Euro
- 2024: 1.611.300 Euro
- 2023: 1.472.516 Euro
- Versicherungen, sonstige Geschäftsausgaben, USt. (z. B. Bürobedarf, Porto)
- 2025: 1.327.766 Euro
- 2024: 1.472.992 Euro
- 2023: 1.040.385 Euro
- Zahlungen an die Stadtwerke für ausgeführte Leistungen (einschließlich Stadtbusverkehr)
- 2025: 6.388.581 Euro
- 2024: 6.341.989 Euro
- 2023: 5.892.230 Euro
- Erstattungen an Dritte und Leistungsverrechnungen innerhalb der Stadtverwaltung
- 2025: 245.472 Euro
- 2024: 260.367 Euro
- 2023: 167.434 Euro
- Kalkulatorische Kosten
- 2025: 28.142 Euro
- 2024: 28.142 Euro
- 2023: 28.142 Euro
- Personalkostenzuschüsse und Defizitausgleich für Kindertagesstätten anderer Träger
- 2025: 9.986.858 Euro
- 2024: 9.441.197 Euro
- 2023: 8.922.730 Euro
- Zuschüsse für laufende Zwecke an Vereine und soziale Einrichtungen
- 2025: 557.188 Euro
- 2024: 540.607 Euro
- 2023: 441.991 Euro
- sonstige Zuschüsse (z. B. Mittelschulverband, Landratsamt für Hallenbad)
- 2025: 1.084.329 Euro
- 2024: 1.073.479 Euro
- 2023: 1.129.486 Euro
- Zinsausgaben für Darlehen
- 2025: 176.907 Euro
- 2024: 187.599 Euro
- 2023: 195.534 Euro
- Gewerbesteuerumlage 1)
- 2025: 1.628.400 Euro
- 2024: 1.589.000 Euro
- 2023: 1.526.881 Euro
- Kreisumlage 2)
- 2025: 18.942.850 Euro
- 2024: 18.626.295 Euro
- 2023: 17.776.961 Euro
- sonstige Finanzausgaben (z. B. Zinsen für Gewerbesteuererstattungen)
- 2025: 23.055 Euro
- 2024: 29.567 Euro
- 2023: 48.567 Euro
- Zuführung an den Vermögenshaushalt
- 2025: 6.831.290 Euro
- 2024: 5.330.723 Euro
- 2023: 4.273.921 Euro
- Gesamtsumme der Ausgaben
- 2025: 66.131.920 Euro
- 2024: 62.380.698 Euro
- 2023: 57.047.267 Euro
Erläuterungen:
1) Gewerbesteuerumlage:
Der Bund und die Länder sind seit 1970 an den Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen beteiligt. Im Gegenzug wurde die Beteiligung der Kommunen an der Lohn- und Einkommensteuer erhöht. Damit wurden größere Schwankungen bei den kommunalen Einnahmen verringert.
2) Kreisumlage:
Der Landkreis hat nur begrenzte Möglichkeiten, seine Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch eigene Einnahmen zu decken. Für den sogenannten ungedeckten Bedarf erhebt der Landkreis eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden. Zur Berechnung wird die Umlagekraft der jeweiligen Gemeinde herangezogen. Im Jahr 2025 hat die Stadt Weilheim rund 16,41 % (2024: 16,03 %) des ungedeckten Bedarfs übernehmen müssen.
4.5.2.3 Zuführung zum Vermögenshaushalt (= Überschuss im Verwaltungshaushalt)
Nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen soll im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden (= Ausgabe im Verwaltungshaushalt und gleichzeitig Einnahme im Vermögenshaushalt).
Damit sollen mindestens die im Vermögenshaushalt veranschlagte Tilgung von Krediten und nach Möglichkeit darüber hinaus noch Investitionen finanziert werden. Die Höhe der Zuführung ist eine wichtige Kennzahl für die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune und dient der Kommunalaufsicht des Landratsamtes als Messlatte für eine Genehmigung des städtischen Haushalts.
Entwicklung der vergangenen fünf Jahre:
- Haushaltsjahr 2021 = 6,5 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2022 = 6,1 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2023 = 4,3 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2024 = 5,3 Millionen Euro
- Haushaltsjahr 2025 = 6,8 Millionen Euro
4.5.2.4 Vermögenshaushalt – Einnahmen
- Zuführung vom Verwaltungshaushalt
- 2025: 6.831.290 Euro
- 2024: 5.330.723 Euro
- 2023: 4.273.921 Euro
- Rücklagenentnahme
- 2025: 154.925 Euro
- 2024: 8.896.990 Euro
- 2023: 1.447.003 Euro
- Kreditumschuldung (KfW-Darlehen)
- 2025: 0 Euro
- 2024: 720.000 Euro
- 2023: 248.866 Euro
- Tilgungen von ausgereichten Darlehen (Wohnbau GmbH)
- 2025: 13.880 Euro
- 2024: 21.451 Euro
- 2023: 21.451 Euro
- Veräußerungserlöse (Grundstücke, bewegliches Anlagevermögen)
- 2025: 2.265.479 Euro
- 2024: 1.156.969 Euro
- 2023: 375.921 Euro
- Beitragseinnahmen (Erschließungsbeiträge, Stellplatzablöse)
- 2025: 22.000 Euro
- 2024: 50.000 Euro
- 2023: 1.538.558 Euro
- Investitionszuschüsse (Bund, Land und eventuell Landkreis, Gemeinden)
- 2025: 1.258.794 Euro
- 2024: 530.123 Euro
- 2023: 1.669.642 Euro
- Zuweisungen Dritter (in der Regel Spenden)
- 2025: 0 Euro
- 2024: 243.360 Euro
- 2023: 18.000 Euro
- Gesamteinnahmen Vermögenshaushalt
- 2025: 10.546.368 Euro
- 2024: 16.949.617 Euro
- 2023: 9.593.363 Euro
4.5.2.5 Vermögenshaushalt – Ausgaben
- Zuführung an die allgemeine Rücklage
- 2025: 0 Euro
- 2024: 0 Euro
- 2023: 0 Euro
- Grunderwerb (einschließlich Haushaltsreste)
- 2025: 339.266 Euro
- 2024: 261.895 Euro
- 2023: 1.363.000 Euro
- Beteiligung am Hochwasserschutz Ammer-Süd
- 2025: 358.287 Euro
- 2024: 65.000 Euro
- 2023: 0 Euro
- Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (einschließlich Haushaltsreste)
- 2025: 435.372 Euro
- 2024: 588.976 Euro
- 2023: 260.047 Euro
- Hochbaumaßnahmen (einschließlich Haushaltsreste)
- 2025: 5.326.884 Euro
- 2024: 10.552.741 Euro
- 2023: 4.503.558 Euro
- Tiefbaumaßnahmen (einschließlich Haushaltsreste)
- 2025: 958.980 Euro
- 2024: 3.058.893 Euro
- 2023: 1.715.674 Euro
- Betriebsanlagen (Straßenbeleuchtung, Verkehrsampeln, EDV)
- 2025: 283.915 Euro
- 2024: 224.312 Euro
- 2023: 95.848 Euro
- Tilgung von Darlehen
- 2025: 1.000.830 Euro
- 2024: 997.624 Euro
- 2023: 1.002.917 Euro
- Umschuldung KfW-Darlehen
- 2025: 0 Euro
- 2024: 720.099 Euro
- 2023: 248.866 Euro
- Investitionszuschüsse an Dritte (Schulverbände, Vereine, Kirchen)
- 2025: 1.842.833 Euro
- 2024: 480.077 Euro
- 2023: 401.850 Euro
- Gesamtausgaben Vermögenshaushalt
- 2025: 10.546.368 Euro
- 2024: 16.949.617 Euro
- 2023: 9.593.363 Euro
Wichtiger Hinweis:
Die neu gebildeten oder in Abgang gestellten alten Haushaltsreste sind in dem Gesamtergebnis enthalten. Dabei handelt es sich um Ausgabeermächtigungen des laufenden Jahres, die nicht in Anspruch genommen wurden, aber im nächsten Jahr noch zur Abwicklung der Maßnahme benötigt werden. Diese sogenannten Haushaltsausgabereste zählen zu den Ausgaben des aktuellen Jahres.
Wenn sie im Folgejahr nicht mehr in der jeweiligen Höhe benötigt werden, können die noch vorhandenen Reste in Abgang gestellt werden und verbessern damit das Rechnungsergebnis
4.5.3 Entwicklung der Rücklage
Die allgemeine Rücklage wird wegen der erforderlichen Entnahme zum Haushaltsausgleich zum Stand 31.12.2025 um 154.925 Euro auf 7.889.545 Euro sinken.
Dies entspricht bei einer Einwohnerzahl von: 23.406 (letzter amtlicher Stand vom 31.12.2025) einem Guthaben von rund 337 Euro je Einwohner.
4.5.4 Steuereinnahmen, Steuerkraft und Realsteuerhebesätze
4.5.4.1 Entwicklung der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen
- Grundsteuer A
- 2025: 53.736 Euro
- 2024: 68.749 Euro
- 2023: 68.991 Euro
- Grundsteuer B
- 2025: 3.496.893 Euro
- 2024: 3.629.591 Euro
- 2023: 3.624.820 Euro
- Gewerbesteuer
- 2025: 19.692.586 Euro
- 2024: 18.504.974 Euro
- 2023: 14.912.480 Euro
- Lohn- und Einkommensteuer
- 2025: 20.207.315 Euro
- 2024: 18.807.668 Euro
- 2023: 18.185.942 Euro
- Anteil an der Umsatzsteuer
- 2025: 2.166.456 Euro
- 2024: 2.081.358 Euro
- 2023: 2.140.796 Euro
- Hundesteuer
- 2025: 107.852 Euro
- 2024: 107.928 Euro
- 2023: 63.300 Euro
- Schlüsselzuweisungen
- 2025: 4.002.700 Euro
- 2024: 3.227.808 Euro
- 2023: 3.042.428 Euro
- Familienleistungsausgleich
- 2025: 1.463.292 Euro
- 2024: 1.440.163 Euro
- 2023: 1.348.167 Euro
- Allgemeine Finanzzuweisungen
- 2025: 430.623 Euro
- 2024: 424.692 Euro
- 2023: 418.189 Euro
- Anteil Grunderwerbsteuer
- 2025: 896.129 Euro
- 2024: 676.415 Euro
- 2023: 537.871 Euro
- Verwarnungsgelder
- 2025: 108.755 Euro
- 2024: 112.675 Euro
- 2023: 110.940 Euro
- Summen
- 2025: 52.626.337 Euro
- 2024: 49.082.021 Euro
- 2023: 44.453.924 Euro
4.5.4.2 Steuer- und Umlagekraft
Aus den Steuereinnahmen (Grundsteuern A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile) berechnet sich die Steuer- und Umlagekraft der Städte und Gemeinden. Die Umlagekraft ist Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage. Basis sind die Ergebnisse von vor zwei Jahren (für das Jahr 2025 also die Ergebnisse des Jahres 2023).
Steuerkraft in Euro je Einwohner (EW)
- Stadt Weilheim i.OB
- 2025: 1.500 Euro/EW
- 2024: 1.363 Euro/EW
- 2023: 1.314 Euro/EW
- Landkreis WM-SOG
- 2025: 1.504 Euro/EW
- 2024: 1.404 Euro/EW
- 2023: 1.424 Euro/EW
- Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden über 20.000 Einwohner
- 2025: 1.573 Euro/EW
- 2024: 1.589 Euro/EW
- 2023: 1.561 Euro/EW
- Landesdurchschnitt aller kreisangehörigen Gemeinden
- 2025: 1.419 Euro/EW
- 2024: 1.427 Euro/EW
- 2023: 1.379 Euro/EW
Im Landkreis liegt die Stadt Weilheim auf Rang 9 (Vorjahr: Rang 10 von 34) und im Land Bayern Platz 438 (Vorjahr Platz 442 von 2.056 Gemeinden). Damit befindet sich Weilheim im vorderen Mittelfeld der Landkreiskommunen bei ansteigender Tendenz. Es muss in dem Zusammenhang hervorgehoben werden, dass die Stadt als Kreisstadt und Oberzentrum ein wesentlich vielfältigeres Aufgabenspektrum abdeckt wie eine kleinere Landkreiskommune.
4.5.4.3 Hebesätze für das Jahr 2025 im Vergleich mit Nachbargemeinden und dem Landesdurchschnitt
Grundsteuer A (= land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)
- Weilheim i.OB: 380 Prozent-Punkte
- Peißenberg: 325 Prozent-Punkte
- Peiting: 360 Prozent-Punkte
- Penzberg: 400 Prozent-Punkte
- Schongau: 380 Prozent-Punkte
- Murnau: 310 Prozent-Punkte
- Landesdurchschnitt 2025 - alle Gemeinden: 342 Prozent-Punkte - Größenklasse Weilheim: 338 Prozent-Punkte
Grundsteuer B (= sonstige Grundstücke)
- Weilheim i.OB: 400 Prozent-Punkte
- Peißenberg: 380 Prozent-Punkte
- Peiting: 390 Prozent-Punkte
- Penzberg: 420 Prozent-Punkte
- Schongau: 380 Prozent-Punkte
- Murnau: 540 Prozent-Punkte
- Landesdurchschnitt 2025 - alle Gemeinden: 415 Prozent-Punkte - Größenklasse Weilheim: 359 Prozent-Punkte
Gewerbesteuer
- Weilheim i.OB: 400 Prozent-Punkte
- Peißenberg: 380 Prozent-Punkte
- Peiting: 400 Prozent-Punkte
- Penzberg: 380 Prozent-Punkte
- Schongau: 380 Prozent-Punkte
- Murnau: 400 Prozent-Punkte
- Landesdurchschnitt 2025 - alle Gemeinden: 395 Prozent-Punkte - Größenklasse Weilheim: 351 Prozent-Punkte
4.5.5 Schuldenstand
Für das Jahr 2025 war keine Kreditneuaufnahme eingeplant. Die ordentliche Tilgung der bestehenden Kredite liegt bei gut 1 Million Euro pro Jahr. Damit ist der Schuldenstand zum 31.12.2025 auf 12.687.349 Euro gesunken.
Dies entspricht einem rechnerischen Schuldenstand von 545,01 Euro je Einwohner (mit dem amtlichen Einwohnerstand von 23.403 zum 30.06.2025).
- Stand am 31.12.2021, Einwohner: 22.703
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 749 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 563 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 17,0 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 29,9 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 5,4 Millionen Euro
- insgesamt: 52,3 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2022, Einwohner: 23.035
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 680 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 636 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 15,7 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 33,5 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 7,2 Millionen Euro
- insgesamt: 56,4 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2023, Einwohner: 23.378
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 628 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 621 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 14,7 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 39,3 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 8,1 Millionen Euro
- insgesamt: 62,1 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2024, Einwohner: 23.279
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 588 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 632 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 13,7 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 55,8 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 7,7 Millionen Euro
- insgesamt: 77,2 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
- Stand am 31.12.2025, Einwohner: 23.406
- Schulden pro Einwohner*
- Stadt Weilheim: 545 Euro je Einwohner
- Landesdurchschnitt: 681 Euro je Einwohner
- Schulden absolut
- städtischer Haushalt: 12,7 Millionen Euro
- Stadtwerke**: 55,7 Millionen Euro
- Bürgerheim**: 10,3 Millionen Euro
- insgesamt: 78,7 Millionen Euro
- Schulden pro Einwohner*
* ohne Stadtwerke und Bürgerheim
** tragen sich über Beiträge und Gebühren selbst (sogenannte kostendeckende Einrichtungen)
Schuldendienst
- 2015
- Zinsleistung: 209.252,77 Euro
- Tilgungsleistung: 530.376,16 Euro
- 2016
- Zinsleistung: 196.919,69 Euro
- Tilgungsleistung: 470.163,45 Euro
- 2017
- Zinsleistung: 185.673,31 Euro
- Tilgungsleistung: 473.980,32 Euro
- 2018
- Zinsleistung: 174.060,11 Euro
- Tilgungsleistung: 502.444,05 Euro
- 2019
- Zinsleistung: 180.192,52 Euro
- Tilgungsleistung: 577.592,38 Euro
- 2020
- Zinsleistung: 211.481,86 Euro
- Tilgungsleistung: 942.711,87 Euro
- 2021
- Zinsleistung: 202.380,66 Euro
- Tilgungsleistung: 1.002.637,16 Euro
- 2022
- Zinsleistung: 184.390,06 Euro
- Tilgungsleistung: 1.678.139,01 Euro
- 2023
- Zinsleistung: 192.999,72 Euro
- Tilgungsleistung: 1.251.783,26 Euro
- 2024
- Zinsleistung: 187.598,88 Euro
- Tilgungsleistung: 1.717.723,51
- 2025
- Zinsleistung: 176.907,06 Euro
- Tilgungsleistung: 1.000.830,42 Euro

4.5.6 Defizite von sozialen und kulturellen Einrichtungen
Es handelt sich hier nur um die laufenden Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt. Von den Ausgaben wurden die Einnahmen bereits abgezogen, hier ist nur das Defizit dargestellt. Eventuell (im Vermögenshaushalt) getätigte Investitionen sind nicht berücksichtigt.
- Feuerwehren
- 2025: 560.395 Euro
- 2024: 456.318 Euro
- 2023: 527.130 Euro
- Schulen
- 2025: 2.454.536 Euro
- 2024: 2.699.396 Euro
- 2023: 2.099.547 Euro
- Stadtmuseum, Stadtarchiv
- 2025: 429.498 Euro
- 2024: 368.122 Euro
- 2023: 334.539 Euro
- Stadttheater
- 2025: 258.639 Euro
- 2024: 273.710 Euro
- 2023: 242.281 Euro
- Städtische Musikschule
- 2025: 567.102 Euro
- 2024: 515.045 Euro
- 2023: 444.014 Euro
- Stadtbücherei
- 2025: 483.434 Euro
- 2024: 412.521 Euro
- 2023: 380.653 Euro
- Jugendhaus Come In
- 2025: 139.115 Euro
- 2024: 142.774 Euro
- 2023: 63.962 Euro
- Kindertagesstätten
- 2025: 6.266.676 Euro
- 2024: 5.862.373 Euro
- 2023: 5.332.730 Euro
- Sportförderung (Zuschüsse an Vereine, Unterhalt der eigenen Sportstätten, Hallenbad)
- 2025: 691.830 Euro
- 2024: 618.250 Euro
- 2023: 731.541 Euro
- Wirtschaftsbetriebe (Stadthalle, Hochlandhallen, Volksfestplatz, Gaststätten)
- 2025: 768.350 Euro
- 2024: 746.800 Euro
- 2023: 297.698 Euro
- Summen
- 2025: 12.619.575 Euro
- 2024: 12.095.311 Euro
- 2023: 10.454.095 Euro
