• Öko-Konto der Stadt Weilheim i.OB
  • In seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2012 hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB erstmals ein "Öko-Konto" für die Stadt Weilheim i.OB beschlossen. Nach Untersuchung des Landschaftsarchitekten Wurm, Weilheim, wurden verschiedene städtische Grundstücke aufgenommen. Mit Beschluss des Bauausschusses am 16.10.2012 wurden weitere Flächen in das Öko-Konto eingestellt.

    In den folgenden Dateien sehen Sie dazu einen Kurzauszug aus dem Fachgutachten, den Übersichtsplan sowie die einzelnen Grundstücke mit Bestandserfassungen und Aufwertungen.

    Zudem hat die Stadt Weilheim i.OB – wohl erstmalig in Bayern – ein Waldökokonto entwickelt. Bereits im Jahr 2017 kam die Stadt zu dem Ergebnis, dass ein ökologischer Ausgleich für Baumaßnahmen nicht nur im Offenlandbereich durch Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen erfolgen muss, sondern auch Waldflächen ein nicht zu unterschätzendes naturschutzfachliches Potential zur Verbesserung haben. Daher wurde über das renommierte Büro AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung, Etting-Polling, ein Waldökokonto erstellt.

    Dieses Ökokonto wurde mit Vertretern der Regierung von Oberbayern und dem Landratsamt Weilheim-Schongau fachlich abgestimmt und befürwortet.

    Das Öko-Konto der Stadt Weilheim i.OB kann hier eingesehen werden:

  • Allgemeine Informationen - Stadtbauamt
  • Sie finden hier weitere Informationen zum Thema Bauleitplannung.

  • Rechtsverbindliche Bebauungspläne
  • Im Stadtgebiet von Weilheim gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher, rechtsverbindlicher Bebauungspläne, die das jeweilige Baurecht für die Grundstücke regeln.

    Jeder Bebauungsplan hat eine spezielle Bezeichnung (meist die darin überplanten Straßenzüge oder einen Flurnamen) und eine fortlaufende Nummerierung.

    Mit den unten angeführten Plänen erhalten Sie eine Übersicht des Stadtgebiets Weilheim sowie der Ortsteile Marnbach und Deutenhausen im Maßstab 1:5000 mit Kennzeichnung der Geltungsbereiche einzelner Bebauungspläne. Bereiche mit roter Nummerierung sind rechtskräftige Bebauungspläne; Bereiche mit blauer Nummer sind nicht rechtskräftig überplant.

    Nachdem zu vielen Bebauungsplänen bereits eine Mehrzahl von Änderungen beschlossen wurde, haben wir auf deren Darstellung aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

    Für Fragen zu den Bebauungsplänen, Änderungen bzw. zu einzelnen Festsetzungen und für weitere Unterlagen wie z. B. Umweltbericht, notwendigen Gutachten oder zur speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (saP) stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung.

    Sollten Sie einen Bebauungsplan in Papierform maßstäblich ausgedruckt benötigen, bitten wir Sie, sich mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung (Telefon 0881 682-4202, 0881 682-4203 oder 0881 682-4201) in Verbindung zu setzen. Gegen Gebühr erhalten Sie einen Ausdruck des jeweiligen Bebauungsplanes.

  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan - Änderungen
  • Bebauungsplan oder Satzung in Aufstellung
  • Sanierungsgebiete
  • Im Stadtgebiet von Weilheim sind verschiedene Sanierungsgebiete im Sinne des Paragrafen (§) 142 Baugesetzbuch (BauGB) förmlich festgesetzt.

    In diesen Sanierungsgebieten sollen durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen städtebauliche Missstände wesentlich verbessert oder beseitigt werden.

    Mit dem unten angeführten Plan erhalten Sie eine Übersicht des Stadtgebiets Weilheim im Maßstab 1:3600 mit Kennzeichnung der Geltungsbereiche der einzelnen Sanierungsgebiete.

    Für Fragen zu den Sanierungsgebieten stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Stadtbauamt Weilheim i.OB gerne zur Verfügung.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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